Förderrichtlinien erklärt

Die Stadt Offenbach unterstützt kleine Unternehmen und Freiberufler im Senefelder Quartier, der südlichen Innenstadt sowie im Nordend. Im Fokus stehen quartiersnahe und innovative Dienstleistungen und Produkte aus Einzelhandel, Kreativwirtschaft, Handwerk und urbaner Produktion. Zur Eingrenzung der förderfähigen Branchen und Freien Berufe, ist hier eine Liste hinterlegt. Die verbindliche Förderrichtlinie ist hier hinterlegt.

+ Welche Ziele verfolgt Ground Floor Offenbach?


  • Stärkung von Unternehmen und Freiberuflern
  • Schaffung und Revitalisierung von attraktiven, urbanen Gewerbeflächen in Erdgeschosslagen
  • Ermöglichung von innovativen, hybriden Nutzungskonzepten und branchenübergreifenden Geschäftsmodellen
  • Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen

+ Wer kann gefördert werden?


Unternehmen und Freiberufler, welche

+ Diese Investitionen fördern wir


  • in Standortsicherung und -erweiterung
  • in Verlagerung zu einem neuen Standort ins Fördergebiet
  • in für die Sicherung oder Erweiterung der Produktion bzw. Dienstleistung
  • für Neuansiedlungen und Existenzgründung
  • für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • für Markteintrittsaufwendungen (z.B. Internetauftritt, Marketing, Werbung);
  • für Sachausgaben, z.B. (Liefer-)Aufträge, Bauausgaben, Baumaterial, Raumeinrichtung, büro- oder branchenspezifische Ausstattungen, Verbrauchsmaterial, im geringen Umfang als Erstausstattung, Ausgaben für Beratungen
  • Unbezahlte Eigenleistungen, z.B. Arbeitsleistungen, Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen (bis zu einem Stundensatz von 15,00 Euro; maximaler Betrag 4.000,- Euro)
  • Betriebsausgaben für Mieten oder Pachten bis zu sechs Monate nach Existenzgründung
  • Personalausgaben für Auszubildende mit Handicaps.

+ Das kann nicht gefördert werden


  • Ersatzbeschaffungen
  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Fahrzeuge (Ausnahme z.B. Werkstattwagen, Verkaufswagen);
  • Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft wurden;
  • Erstattungsfähige Mehrwert-/Umsatzsteuer;
  • Angebotene und nicht in Anspruch genommene Skonti, Rabatte
  • Mahngebühren und Sollzinsen
  • Aufwendungen für Grunderwerb
  • Sollzinsen
  • Ausgaben für Personal, auch von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen („450-Euro-Job“)
  • Sanierungsmaßnahmen und Ersatzinvestitionen.

+ Art und Umfang der Förderung (vgl. Grafik)


  • Der Höchstfördersatz bemisst sich nach den diesen Förderbestimmungen (Grafik!) und wird bei einzelnen Fördergegenständen unterschiedlich festgelegt.
  • Der Investitionszuschuss wird maximal bis zu einer Höhe von 25.000 Euro gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Höchstgrenze überschritten werden.
  • Die Förderung ist projektgebunden und wird als Zuschuss gewährt. Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen ist der Zuwendungsempfänger zur vollständigen oder anteiligen Rückzahlung der gewährten Zuwendung verpflichtet.
  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 6.000 Euro.

+ Ablauf


  • Vor einer Antragstellung bitte hier prüfen, ob Sie oder Ihr Unternehmen förderfähig ist
  • Bitte melden Sie sich für eine Antragsberatung hier an.
  • Gemeinsam mit dem Ground Floor Team erarbeiten Sie die Antragstellung, die sie schließlich mit einem Investitions-, Finanzierungs- und Umsatzplan sowie einer Darstellung der Beschäftigtenstruktur hier einreichen
  • Stadt Offenbach am Main Amt für Arbeitsförderung Statistik u. Integration Berliner Straße 190 in 63067 Offenbach am Main
  • Der letzte mögliche Antragstermin ist der 30.04.2022.
  • Ihre kompletten Antragsunterlagen werden einem Förderausschuss zur Prüfung, Beratung, Abstimmung und Entscheidung vorgelegt.
  • Der Förderausschuss setzt sich aus Vertretern der Stadtverwaltung Offenbach (Arbeitsförderung, Wirtschaftsförderung) sowie ausgewählten Vertretern der Wirtschaft (IHK, Kreishandwerkerschaft, Vertretern der lokalen Immobilienwirtschaft) zusammen.
  • Im Fall, dass Ihr Antrag im Förderausschuss bewilligt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der Stadt Offenbach am Main.
  • Die Fördermittel erhalten Sie jetzt nach Vorlage von Rechnungen, die in Kopie / im Original. Zuschüsse werden ab Investionen in Höhe von von 3.000 Euro ausgezahlt. Die Originalrechnungen und Belege müssen bis zum 31.12.2032 archiviert werden.
  • Nach Abschluss des Investitionsprojekts ist ein Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten vorzulegen.
  • Das Investitionsvorhaben muss innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden. Spätester Termin für den Investitionsabschluss ist der 31.12.2022.

+ Wichtig!


  • mit dem Investitionsvorhaben darf erst nach der Einreichung des Antrags begonnen werden. Das heißt: Das Rechnungsdatum muss im bewilligten Zeitraum liegen.
  • Das Investitionsvorhaben muss im Fördergebiet durchgeführt werden.
  • Der Investor hat eine angemessene Eigenbeteiligung (Eigenmittel) nachzuweisen. Diese sollte mindestens 15 % des Gesamtinvestitionsvolumens betragen.
  • Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Gesamtfinanzierung des Investitionsvorhabens nachweislich gesichert ist.
  • Existenzgründer müssen eine qualifizierte Beratung nachweisen (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Stadtverwaltung Offenbach oder deren Beauftragte, RKW Hessen).
  • die Stadt darf über geförderte Unternehmen und Projekte kommunzieren
  • im Fall einer Förderung ist an sichtbarer Stelle im Unternehmen ein Plakat anzubringen, mit dem auf die Förderung hingewiesen wird. Das Plakat soll mindestens die Größe DIN A3 (297 mm × 420 mm) haben und wird von der Stadt Offenbach digital zur Verfügung gestellt.